Besonderheiten bei Förderungen für Franchise-Nehmer
Überblick und Voraussetzungen
Lesedauer: 1 Minute
11.10.2023
Neugründer kommen in den Genuss der Jungunternehmer-Förderungsaktion des Austria Wirtschaftsservice, wenn sie die allgemeinen Richtlinien (Neugründer-Eigenschaft) und bestimmte Sonder-Regelungen einhalten. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Franchise-Nehmer wirtschaftlich selbstständig bleiben muss.
Voraussetzungen
- Es darf kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Vertrag vereinbart sein.
- Der Mietvertrag für eine Immobilie muss mit dem Franchise-Nehmer vereinbart sein.
- Leistungen des Franchise-Gebers werden nicht gefördert, z.B.
- Geschäftseinrichtung
- Einstiegsgebühren
- Ablösen
- Warenlieferungen
- Ausnahme: Die Geschäftseinrichtung wird direkt vom Produzenten oder zum Selbstkostenpreis vom Franchise-Geber bezogen.
- Bürgschaften sind für Einstiegsgebühren, Investitionen und Betriebsmittel (z.B. Waren, laufender Aufwand) im Ausmaß bis zu 80 % möglich.