Steiermark: Zukunftsfit Betriebswirtschafts-Programm
Gefördertes Beratungspaket der WKO Steiermark
Einstellungen
Förderungswerber
Alle Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark, die weniger als 50 Mitarbeiter unter Rücksichtnahme der EU-Definition für KMU, beschäftigen.
Förderungszweck
- Krisenprävention – rechtzeitiges Agieren der Unternehmer
- Unternehmenssicherung/Werterhaltung
- Abwendung von Insolvenzen
- Professionelle Aufbereitung von Bankunterlagen
Förderungsgegenstand
Zweistufiges Betriebswirtschaftsprogramm der WKO Steiermark
Ausschlussgrund
Maßnahmenbeginn vor Förderzusage
Art und Ausmaß der Förderung
Stufe 1
Der regional zuständige Betriebswirtschaftsreferent der WKO Steiermark erstellt in Stufe 1 eine Status Quo–Analyse für das Unternehmen. Die notwendigen Unterlagen werden analysiert und ein individueller Maßnahmenplan mit einer empfohlenen Vorgangsweise erstellt. Ein eigener Förderantrag für Stufe 1 ist nicht notwendig. Bei einer positiven Zukunftsprognose kann das Unternehmen in Stufe 2 des Beratungsprogrammes aufgenommen werden. Ansonsten wird bei anderen notwendigen Schritten unterstützt.
Förderungshöhe und Stundensatz: kostenlose Erstberatung im Wert von 240,00 Euro (netto), max. 3 Stunden
Stufe 2
Externe Berater aus einem fachspezifischen Beraterpool der Fachgruppe der Unternehmensberater, Buchhalter und Informationstechnologen erarbeiten mit dem Unternehmen konkrete Umsetzungsmaßnahmen und setzen diese im Rahmen der zeitlichen Kapazitäten des Programmes bereits um.
Beratung zu den Themen
- Feststellen von Einsparungspotentialen
- Restrukturierungsmaßnahmen
- Umschuldungen
- Aufbereiten von Bankunterlagen hinsichtlich des Ratingprozesses
- Prüfung von Förderungsmöglichkeiten, insbesondere für Innovationen
- neue Strategien für den Fortbestand
Förderungshöhe und Stundensatz:
- Stundensatz: 80,00 Euro (netto) inkl. Nebenkosten, max. 12 Stunden
- Förderungshöhe: 50% der Beratungskosten bis max. 480,00 Euro (netto)
Das geförderte Beratungspaket hat bei Ausschöpfung der max. Stunden einen Marktwert von 2.160,00 Euro.
Die Förderung wird aus Mitteln der Wirtschaftskammer Steiermark finanziert und fällt unter die Bestimmungen der EU „De-minimis-Beihilfe“.
Anmerkung
Förderungsvoraussetzung:
- Förderungsansuchen ausfüllen sowie ein Beratungsunternehmen aus dem Beraterpool auswählen und bei der Wirtschaftskammer Steiermark einreichen
- Beratungsbeginn nach Förderungszusage der Wirtschaftskammer Steiermark
Einreichung
Förderungsansuchen ausfüllen und an
- die betriebswirtschaftliche ReferentenInnen der Regionalstellen der Wirtschaftskammer Steiermark oder an
- Wirtschaftskammer Steiermark
Abteilung Wirtschaftsservice
Körblergasse 111-113
8010 Graz
T +43 316 601 765
F +43 316 601 717
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Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.