
Steiermark: Unterstützung von Förderungsanträgen für Wasserstoffprojekte
Zuschüsse für Studien, Beratungs- und Planungsleistungen zur Einreichung von Bundes- und EU-Förderungen
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU lt. EU-Definition) iF einer juristischen Person
Förderungszweck
Unterstützung von Projektentwicklungen, Beratungsleistungen und Studien für die Einreichung von Bundes– und EU Förderungen. Diese Studien sind Grundlage für weitere Investitionen in die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung, Speicherung oder Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff.
Förderungsgegenstand
- Planungsleistungen für investive Maßnahmen
- Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte oder Machbarkeitsstudien für die Errichtung und den Betrieb von Wasserstoffanlagen
- Erstellung von Treibhausgasbilanzen der Anlagenteile vor Durchführung des geplanten Projektvorhabens
- Unterstützung bei Förderungsanträgen
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss von max. 80 % bzw. für Einreichunterlagen einer
- Bundesförderung max. € 15.000, --
- EU-Förderung max. € 50.000, -- pro Projekt
Für ein Projekt darf nur ein Förderungsantrag gestellt,
pro Antragsteller:in können maximal zwei Projekte eingereicht werden.
Anmerkung
Einreichfristen für eventuell drei Jurysitzungen (vorbehaltlich keiner Budgetknappheit) enden am
- 31. März 2025
- 30. Juni 2025
- 30. September 2025
Abwicklung dieser Förderung iR der AGVO.
Einreichung
Vor Projektbeginn mittels Antragsformulars unter Ökofonds: Unterstützung von Förderungsanträgen für Wasserstoffprojekte - Technik Steiermark - Land Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Energietechnik und Umweltförderungen
T: +43 316 877 4381
E-Mail: oekofonds@stmk.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.