ADA Wirtschaftspartnerschaften
Ein Instrument der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Einstellungen
Standort
Länder des Globalen Südens (DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete)
Förderungswerber
Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Kammern mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz
Österreichische Unternehmen oder Unternehmen mit einem klaren Bezug zu Österreich werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Förderungszweck
Finanzielle Unterstützung von Projekten, die einen nachhaltigen Beitrag zu den 17 Globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals bzw. SDGs) leisten
Förderungsgegenstand
Projekte zur nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, u. a. Schaffung von Arbeit und Einkommen, lokaler Wertschöpfung, lokaler Produktion; nachhaltige Landwirtschaft; berufliche Aus- und Weiterbildung; grüne Technologien etc.
Ausschlussgrund
Das Projekt darf weder direkt noch indirekt die Herstellung oder Verbreitung von Waffen oder Munition unterstützen. Projekte, die auf die Herstellung von oder den Handel mit gefährlichen Waren oder umweltschädlichen Stoffen abzielen, sind ebenfalls von der Finanzierung ausgeschlossen. Weitere Informationen über den Ausschluss bestimmter Waren und Dienstleistungen finden Sie hier: Förderrichtlinie für Wirtschaftspartnerschaften und die EGSIM-Ausschlussliste (Anhang, S. 31).
Art und Ausmaß der Förderung
De-minimis-Beihilfe; max. 50 % der Projektkosten; max. 300.000 Euro pro Antragsteller; max. 500.000 Euro pro Projekt bei mehreren Antragstellern (Konsortium)
Einreichung
Austrian Development Agency | Wie wir fördern
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.