
Oberösterreich: Wärmepumpen größer oder gleich 100 kW thermische Leistung
Förderung effizienter Wärmepumpensysteme – Voraussetzungen, Umfang und Antragstellung
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden
- effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung größer/gleich 100 kW im Nicht-Wohnbereich Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
- Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder Sportanlagen unterstützt werden können.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 187, vom 26. Juni 2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 ABl. Nr. L 167 vom 30.6.2023.
Neu-Anlagen sowie Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
Fördersatz Land
- Basisförderung: 20 % der Bundesförderung
- Effizienzbonus:
- 100 Euro je Prozent über dem Basiswert (200 Prozent ETA s)
- Basis bildet die Raumheizungs-Energieeffizienz bei mittlerem Klima und 35° Vorlauftemperatur
Die Zuschläge sind kumulierbar. Förderungen sind bis zu den EU-wettbewerbsrechtlichen Förderobergrenzen möglich. Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmern orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen.
Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
Fördersatz Land
- Basisförderung: 30 % der Bundesförderung
- Effizienzbonus:
- 100 Euro je Prozent über dem Basiswert (200 Prozent ETA s)
- Basis bildet die Raumheizungs-Energieeffizienz bei mittlerem Klima und 35° Vorlauftemperatur
Die Zuschläge sind kumulierbar. Förderungen sind bis zu den EU-wettbewerbsrechtlichen Förderobergrenzen möglich. Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 % der eingereichten anlagen-spezifischen Investitionskosten begrenzt.
Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmern orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen.
Einreichung
erfolgt beim Land Oberösterreich
Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderungsstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen
Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.
Richtlinientext als PDF
Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.