Stromerzeugung in Insellage
Förderung für Anlagen zur Eigenversorgung
Einstellungen
Förderungswerber
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Förderungszweck
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Förderungsgegenstand
- Photovoltaikanlagen
- Kleinwasserkraftwerke
- Blockheizkraftwerke
- Windkraftanlagen
- elektrische Energiespeicher
Neben der Anlage, werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.
Einreichung
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.