Luftreinhaltung im industriellen und gewerblichen Anlagenbereich
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungsmittel für die Luftreinhaltung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderungszweck
Gefördert werden Luftreinhaltungsmaßnahmen bei bestehenden Anlagen bzw. Emissionsquellen in industriellen und gewerblich genutzten Gebäuden
Förderungsgegenstand
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Filteranlagen
- katalytische Nachbehandlungssysteme
- thermische Nachverbrennungsanlagen
- Hallenabsaugungen mit Behandlungsanlagen
- Verfahrensumstellungen zur Emissionsreduktion
- Partikelfilter
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt in Abhängigkeit von der Art der Anlage bis zu 25 % der förderungsfähigen Kosten. Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Antragstellung von der Art der Maßnahme abhängt.
Einreichung
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.