Auf einem Tisch mit weißem Tischtuch stehen gestapelte Teller, Besteck und fünf silberne Speisenwärmer nebeneinander. Vor jedem Behälter liegt eine Zange oder ein größer Löffel auf einem Teller.
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Burgenland: Investitionsförderung Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Förderung für die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2026
Standort:
Burgenland
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Energieeffizienz (Gebäude)
Erneuerbare Energie
Gründung
Nachfolge
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Übergabe

Förderungswerber 

Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Förderungszweck 

Nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch

  • Forcierung der Innovationsfähigkeit
  • Verbesserung des touristischen Angebotes
  • Schaffung neuer touristischer Strukturen
  • Betriebsgrößenoptimierung
  • Maßnahmen zur Saisonverlängerung
  • Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderungsgegenstand

Durchführung von materiellen und immateriellen Investitionen, die eine nachhaltige, wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender oder neu zu gründender Unternehmen zum Ziel haben.

Die förderbaren Kosten müssen mindestens 10.000,- Euro (ohne USt) betragen.

Ausschlussgrund 

Von einer Förderung ausgeschlossen sind z.B.:

  • Vorhaben, mit denen vor Einbringung des Förderantrages bei der Wirtschaftsagentur Burgenland oder einer Förderstelle des Bundes begonnen wurde,
  • Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten
  • Fahrzeuge, Leihfahrzeugen und Geräte
  • Musik- und Spielautomaten
  • gebrauchte Investitionsgüter sowie Ablösekosten
  • Privatzimmervermieter
  • Investitionen in Unternehmen, die eine suboptimale Betriebsgröße oder eine geringe Dienstleistungsqualität aufweisen
  • Investitionen in Vergnügungs-/Nachtlokale, Wettbüros, Spielcasinos u.ä.

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss, abhängig von der Erfüllung bestimmter Kriterien und von der Unternehmensgröße

Anmerkung 

Die geförderten Investitionsgüter müssen drei Jahre (bei Großunternehmen fünf Jahre) im Betrieb (am Projektstandort) verbleiben.

Einreichung 

Vor Projektbeginn mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Förderstelle:

Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH

Richtlinientext als PDF 

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.