Burgenland: Investitionsförderung Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderung für die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Förderungszweck
Nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch
- Forcierung der Innovationsfähigkeit
- Verbesserung des touristischen Angebotes
- Schaffung neuer touristischer Strukturen
- Betriebsgrößenoptimierung
- Maßnahmen zur Saisonverlängerung
- Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen
Förderungsgegenstand
Durchführung von materiellen und immateriellen Investitionen, die eine nachhaltige, wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender oder neu zu gründender Unternehmen zum Ziel haben.
Die förderbaren Kosten müssen mindestens 10.000,- Euro (ohne USt) betragen.
Ausschlussgrund
Von einer Förderung ausgeschlossen sind z.B.:
- Vorhaben, mit denen vor Einbringung des Förderantrages bei der Wirtschaftsagentur Burgenland oder einer Förderstelle des Bundes begonnen wurde,
- Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten
- Fahrzeuge, Leihfahrzeugen und Geräte
- Musik- und Spielautomaten
- gebrauchte Investitionsgüter sowie Ablösekosten
- Privatzimmervermieter
- Investitionen in Unternehmen, die eine suboptimale Betriebsgröße oder eine geringe Dienstleistungsqualität aufweisen
- Investitionen in Vergnügungs-/Nachtlokale, Wettbüros, Spielcasinos u.ä.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss, abhängig von der Erfüllung bestimmter Kriterien und von der Unternehmensgröße
Anmerkung
Die geförderten Investitionsgüter müssen drei Jahre (bei Großunternehmen fünf Jahre) im Betrieb (am Projektstandort) verbleiben.
Einreichung
Vor Projektbeginn mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Förderstelle:
Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.