Verdichtung Wärmeverteilnetze
Förderung für die Errichtung von Abnehmeranschlüssen
Einstellungen
Förderungswerber
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Einreichung zur Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme, wobei das Rechnungsdatum für die Schlussrechnung der Hauptanlagenteile (z.B. Übergabestation, Rohrleitungen, Grabungsarbeiten) nicht mehr als sechs Monate zurückliegen darf.
Förderungszweck
Gefördert wird der Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation. Anerkannt werden Kosten für Anlagenteile, die sich im Eigentum des Förderwerbers befinden und für den Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind.
Förderungsgegenstand
- Übergabestation
- Rohrleitungen
- Grabungsarbeiten
- erforderliche Planungs- und Montagearbeiten
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt pro errichtetem Abnehmeranschluss bis 50 kW 4.000 Euro und pro errichtetem Abnehmeranschluss über 50 kW bis 100 kW 6.000 Euro und ist mit 35 % der Investitionskosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben.
Einreichung
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.