Förderung von Jungunternehmern im Tourismus
OeHT-Jungunternehmer-Richtlinie
Einstellungen
Förderungswerber
Natürliche und juristische Personen, sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts, die ein Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft selbständig zu betreiben oder zu übernehmen beabsichtigen oder ein solches Unternehmen max. drei Jahre vor Einbringung des Förderansuchens gegründet oder übernommen haben. Der/die Jungunternehmer/-in darf während der letzten drei Jahre nicht in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wirtschaftlich selbständig gewesen sein.
Förderungszweck
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen des Tourismus soll der Weg zu einer nachhaltigen Tourismusdestination unterstützt werden.
Förderungsgegenstand
Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, auch Architekten- und Beratungshonorare, soweit diese Anschaffungsnebenkosten sind. Weiters förderbar sind die Gründerkaution bei Übernahme im Pachtwege und der Kaufpreis beim Erwerb eines Unternehmens der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (außer anteilige Kosten des Grunderwerbs).
Ausschlussgrund
Nicht förderbar sind u.a.
- Maßnahmen, mit deren Durchführung vor Einbringung des Förderansuchens begonnen wurde.
- Vorhaben in Einkaufszentren
- Keine dauerhafte touristische Nutzung beabsichtigt
- Vorhaben von Franchisebetrieben
- Investitionen in Anlagen, die fossile Energieträger nutzen
Art und Ausmaß der Förderung
Gefördert werden Vorhaben mit förderbaren Kosten von 50.000 Euro bis 500.000 Euro mit einem Zuschuss von 7,5 % für kleine Unternehmen bzw. 5 % für mittlere Unternehmen. Die Förderung wird nur gewährt, wenn auch das Bundesland das Vorhaben mit einer Förderung verstärkt.
Einreichung
Erfolgt bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank OeHT.
Richtlinientext als PDF
Richtlinien im OeHT-Downloadcenter; OeHT-Infos
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.