Tiroler Digitalisierungsförderung
Zuschuss für Klein- und Großprojekte
Einstellungen
Förderungswerber
- Unternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
- Große Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts können nur im Rahmen der Großprojekte und ausschließlich auf Basis der De-minimis Verordnung gefördert werden.
Förderungszweck
Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der
- Einführung (nicht Entwicklung) modernster digitaler Technologien
- inklusive dem Qualifikation- und Kompetenzaufbau (Planungs- und Umsetzungsphasen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) zu unterstützen.
- Die Digitalisierungsförderung versteht sich als branchenoffenes Förderinstrument
Förderungsgegenstand
Je nach dem finanziellen Umfang des Vorhabens kann die Förderung entweder in Form eines „Kleinprojekts“ oder eines „Großprojekts“ beantragt werden.
Das Förderprogramm umfasst folgende Schwerpunkte:
- Planung
- Umsetzung
- Qualifizierung
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend in öffentlicher Hand befinden oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.
Art und Ausmaß der Förderung
Kleinprojekte
- Planung: Zuschuss mit max. 50 % der förderbaren Kosten – förderbare Projektkosten mind. € 1.000,--, max. € 20.000,--
- Umsetzung: Zuschuss mit max. 20 % der förderbaren Kosten für Kleinst- und Kleinunternehmen und max. 10 % für mittlere Unternehmen – förderbare Projektkosten mind. € 5.000,--, max. € 100.000,--
- Qualifizierung: Etwaige Kosten können im Rahmen des Schwerpunkts Umsetzung beantragt werden.
Großprojekte
- Planung: Zuschuss mit max. 50 % der förderbaren Kosten – förderbare Projektkosten mind. € 10.000,--, max. € 50.000,--
- Umsetzung: Zuschuss mit max. 20 % der förderbaren Kosten für Kleinst- und Kleinunternehmen und max. 10 % für mittlere und große Unternehmen – förderbare Projektkosten mind. € 100.000,--, max. 1 Mio. €. Die Förderung im Schwerpunkt Umsetzung ist mit 100.000 € limitiert
- Qualifizierung: Zuschuss mit max. 50 % der förderbaren Kosten – förderbare Projektkosten mind. € 10.000,--, max. € 50.000,--
Bei beiden Projektkategorien muss der Schwerpunkt Umsetzung beantragt werden!
Anmerkung
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Sachgebiet Technologieförderung
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7
T +43 512 508 2402
F +43 512 508 742421 M wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Tiroler Digitalisierungsförderung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.