Tiroler Digitalisierungsförderung
Branchenoffene Zuschussförderung für Unternehmen aller Größen
Einstellungen
Förderungswerber
Fördernehmer:innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Ebenso können große Unternehmen über diese Richtlinie gefördert werden.
Förderungszweck
Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der
- Einführung (nicht Entwicklung) modernster digitaler Technologie inklusive dem Qualifikation- und Kompetenzaufbau (Planungs- und Umsetzungsphasen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) zu unterstützen.
- Die Digitalisierungsförderung versteht sich als branchenoffenes Förderinstrument.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden digitale Umsetzungsmaßnahmen bzw. direkt und unmittelbar mit der Einführung verbundene Kosten, wie ERP-Systeme, Automatisierung, KI-Integration, Steuer- und Regeltechnik, digitales Prototyping, digitale Kommunikationssysteme, Augmented und Virtual Reality, BIM, barrierefreie digitale Lösungen sowie IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Kosten für Planung, Umsetzung und Qualifizierung der Mitarbeitenden können gemeinsam im Rahmen eines Projekts beantragt werden.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend in öffentlicher Hand befinden oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.
Art und Ausmaß der Förderung
Kleinstunternehmen:
- Zuschuss: max. 30 % der förderbaren Kosten
- Projektkosten: bis Euro 100.000
Kleine Unternehmen:
- Zuschuss: max. 20 % der förderbaren Kosten
- Projektkosten: bis Euro 300.000
Mittlere und große Unternehmen:
- Zuschuss: max. 10 % der förderbaren Kosten
- Projektkosten: bis Euro 750.000
Bei Überschreitung der Höchstgrenze wird die nächstniedrigere Förderquote angewandt.
Großprojekte
- Planung: Zuschuss mit max. 50 % der förderbaren Kosten – förderbare Projektkosten mind. € 10.000,--, max. € 50.000,--
- Umsetzung: Zuschuss mit max. 20 % der förderbaren Kosten für Kleinst- und Kleinunternehmen und max. 10 % für mittlere und große Unternehmen – förderbare Projektkosten mind. € 100.000,--, max. 1 Mio. €. Die Förderung im Schwerpunkt Umsetzung ist mit 100.000 € limitiert
- Qualifizierung: Zuschuss mit max. 50 % der förderbaren Kosten – förderbare Projektkosten mind. € 10.000,--, max. € 50.000,--
Bei beiden Projektkategorien muss der Schwerpunkt Umsetzung beantragt werden!
Anmerkung
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Sachgebiet Technologieförderung
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7
T +43 512 508 2402
F +43 512 508 742421 M wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Tiroler Digitalisierungsförderung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.