Informationstechnik, Technologie und Mensch, Künstliche Intelligenz
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Tiroler Digitalisierungsförderung

Branchenoffene Zuschussförderung für Unternehmen aller Größen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2023 bis 30.06.2028, Antrag bis 31.12.2027
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Digitalisierung

Förderungswerber

Fördernehmer:innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Ebenso können große Unternehmen über diese Richtlinie gefördert werden.

Förderungszweck

Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der  

  • Einführung (nicht Entwicklung) modernster digitaler Technologie inklusive dem Qualifikation- und Kompetenzaufbau (Planungs- und Umsetzungsphasen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) zu unterstützen.
  • Die Digitalisierungsförderung versteht sich als branchenoffenes Förderinstrument.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden digitale Umsetzungsmaßnahmen bzw. direkt und unmittelbar mit der Einführung verbundene Kosten, wie ERP-Systeme, Automatisierung, KI-Integration, Steuer- und Regeltechnik, digitales Prototyping, digitale Kommunikationssysteme, Augmented und Virtual Reality, BIM, barrierefreie digitale Lösungen sowie IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Kosten für Planung, Umsetzung und Qualifizierung der Mitarbeitenden können gemeinsam im Rahmen eines Projekts beantragt werden.

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend in öffentlicher Hand befinden oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.

Art und Ausmaß der Förderung

Kleinstunternehmen:

  • Zuschuss: max. 30 % der förderbaren Kosten
  • Projektkosten: bis Euro 100.000

Kleine Unternehmen:

  • Zuschuss: max. 20 % der förderbaren Kosten  
  • Projektkosten: bis Euro 300.000

Mittlere und große Unternehmen:

  • Zuschuss: max. 10 % der förderbaren Kosten  
  • Projektkosten: bis Euro 750.000

Bei Überschreitung der Höchstgrenze wird die nächstniedrigere Förderquote angewandt.

Großprojekte

  • Planung: Zuschuss mit max. 50 % der förderbaren Kosten – förderbare Projektkosten mind. € 10.000,--, max. € 50.000,--
  • Umsetzung: Zuschuss mit max. 20 % der förderbaren Kosten für Kleinst- und Kleinunternehmen und max. 10 % für mittlere und große Unternehmen – förderbare Projektkosten mind. € 100.000,--, max. 1 Mio. €. Die Förderung im Schwerpunkt Umsetzung ist mit 100.000 € limitiert
  • Qualifizierung: Zuschuss mit max. 50 % der förderbaren Kosten – förderbare Projektkosten mind. € 10.000,--, max. € 50.000,--

 Bei beiden Projektkategorien muss der Schwerpunkt Umsetzung beantragt werden!

Anmerkung

Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.

Einreichung

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung 
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Sachgebiet Technologieförderung
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7 
T +43 512 508 2402
F +43 512 508 742421  M wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Tiroler Digitalisierungsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.