Mehrere Holzwürfel nebeneinander positioniert mit Symbolen zum Thema Nachhaltigkeit, oben auf ein weitere Holzwürfel mit dem Schriftzug Energiewende
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Förderung der Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger

Zuschuss für Errichtung von Biomasse-Nahwärmeanlagen, Wärmeverteilnetze, Geothermie-, und ähnlichen Anlagen

Einstellungen

Geltungsdauer:
laufend - derzeit kein Förder-Ende vorgesehen
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Erneuerbare Energie
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. 

Förderungszweck

Gefördert werden:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, von zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern (vgl. Abschnitt A)
  • Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme (vgl. Abschnitt B - Bitte beachten Sie: Die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme muss im Schwerpunkt „Verdichtung von Wärmeverteilnetzen“ beantragt werden)
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen – primärseitig und sekundärseitig (vgl. Abschnitt C)
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen (vgl. Abschnitt D)
  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK) (vgl. Abschnitt E)
  • Geothermische Nahwärmeanlagen (vgl. Abschnitt F)

Förderungsgegenstand

Förderungsfähige Anlagen(teile)

  • Immaterielle Kosten (bis max. 10 % der materiellen Investitionskosten)
  • Kosten für qm-heizwerke
  • für den Betrieb relevante Anlagenteile

Art und Ausmaß der Förderung

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form eines Prozentsatzes von den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

Anmerkung

Zeitpunkt der Antragstellung: vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Einreichung

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Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.