Tirol: Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung
Für Anschauungsprojekte, die einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes Tirol haben
Einstellungen
Förderungswerber
- Privatpersonen,
- Einzelunternehmen,
- eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften,
- Genossenschaften,
- Vereine,
- Zweckverbände,
- Gemeinden, Gemeindeverbände,
- Tourismusverbände und
- Hochschulen
mit Sitz im Bundesland Tirol.
Förderungszweck
- Das Ziel der Förderung liegt darin, ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderungsprogrammen Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation zu unterstützen.
- Unter einem Leuchtturmprojekt wird in diesem Zusammenhang ein einmaliges Vorhaben im Kontext der Digitalisierung verstanden, welches besondere Bedeutung für eine konkrete Region hat oder darüber hinaus einen überregionalen Anspruch aufweist
Förderungsgegenstand
Folgende Auswahlkriterien bilden die Basis für die Auswahl der einzelnen Projekte:
inhaltliche Kriterien
- Neuigkeitscharakter des Projekts (auf Ebene der Projektwerber bzw. in überregionaler Hinsicht)
- Machbarkeit in Hinblick auf die inhaltliche Umsetzbarkeit
- Entwicklungs- bzw. Umsetzungsintensität
wirtschaftliche Kriterien
- Realisierbarkeit der Projektergebnisse, im Sinne der Ausfinanzierbarkeit des Projektvorhabens
- bei der Förderung von Unternehmen: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Förderwerbers
allgemeine Kriterien
- Nachvollziehbarkeit der Projekt- und Kostenplanung
- Nachhaltigkeit des Projekts
- Know-how-Zuwachs für den/die Förderwerber
- regionale Relevanz und überregionale Bedeutung
- bei kooperativen Projekten die Organisation und Nachhaltigkeit sowie Qualität der Zusammenarbeit
Ausschlussgrund
Vorhaben, die bereits Teil eines vorangegangenen Leuchtturmprojekts waren oder auf Inhalte eines in dieser Förderaktion bereits geförderten Projekts basieren, können nicht gefördert werden.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Rahmen der Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 100 % der förderbaren Kosten. Für Unternehmen ist der Förderungssatz mit 30 % beschränkt. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max. € 500.000,00.- begrenzt, die Maximalförderung pro Projekt liegt bei € 200.000,00.-.
Anmerkung
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Einreichung per Formular vor Beginn des Förderprojektes bei:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Sachgebiet Technologieförderung
6020 Innsbruck,
Heiliggeiststr. 7
T +43 512 508 2402
F +43 512 508 742421
M wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.