Lächelnde Person mit Bart blickt hinauf während sie mit Schraubenzieher in Klimaanlage schraubt
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Anlagen zur Klimatisierung und Kühlung

Förderung für Investitionen in Kältesysteme

Einstellungen

Geltungsdauer:
unbefristet
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie

Förderungswerber

Förderungsmittel für Klimatisierung und Kühlung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderungszweck

Gefördert werden Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte, sowie zur Bereitstellung von Prozesskälte in Abhängigkeit des eingesetzten Kältemittels.

Förderungsgegenstand

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Kälteanlage
  • Free Cooling-Systeme: Wärmetauscher, primärseitige Einbindung, Kältespeicher, Kältequelle (zB Erdsonden).

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Art und Ausmaß der Förderung

15 % der Förderungsbasis bzw. maximal 750 Euro pro eingesparter beziehungsweise vermiedener Tonne CO2 sowie der benötigten Investitionsförderung gemäß Online-Antrag begrenzt.

Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro. 15 % der Förderungsbasis bzw. maximal 750 Euro pro eingesparter beziehungsweise vermiedener Tonne CO2 sowie der benötigten Investitionsförderung gemäß Online-Antrag begrenzt. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro. 

Einreichung

per Online-Formular auf meinefoerderung.at

Richtlinientext als PDF

zum Dokument auf umweltfoerderung.at   


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.