Anlagen zur Klimatisierung und Kühlung
Förderung für Investitionen in Kältesysteme
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungsmittel für Klimatisierung und Kühlung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderungszweck
Gefördert werden Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte, sowie zur Bereitstellung von Prozesskälte in Abhängigkeit des eingesetzten Kältemittels.
Förderungsgegenstand
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Kälteanlage
- Free Cooling-Systeme: Wärmetauscher, primärseitige Einbindung, Kältespeicher, Kältequelle (zB Erdsonden).
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Art und Ausmaß der Förderung
15 % der Förderungsbasis bzw. maximal 750 Euro pro eingesparter beziehungsweise vermiedener Tonne CO2 sowie der benötigten Investitionsförderung gemäß Online-Antrag begrenzt.
Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro. 15 % der Förderungsbasis bzw. maximal 750 Euro pro eingesparter beziehungsweise vermiedener Tonne CO2 sowie der benötigten Investitionsförderung gemäß Online-Antrag begrenzt. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro.
Einreichung
per Online-Formular auf meinefoerderung.at
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.