AMS-Steiermark: Solidaritätsprämie – Zuschuss bei Verringerung der Arbeitszeit
AMS übernimmt höchstens 50 % des Lohns, der durch Arbeitszeit-Reduktion wegfällt
Einstellungen
Förderungswerber
Alle jene Unternehmen, die mit ihren Arbeitskräften
- einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag haben und in den Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (§1 AVRAG) fallen oder
- einen öffentlich-rechtlichen Vertrag haben – vorausgesetzt, es wird eine dem AVRAG entsprechende bundes- oder landesgesetzliche Regelung für die Reduktion der Normalarbeitszeit geschaffen.
Förderungszweck
Wenn eine Arbeitskraft die Normalarbeitszeit reduzieren will und dafür eine neue Arbeitskraft eingestellt wird. Die Bedingungen lt. Richtlinien müssen erfüllt werden.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Arbeitskräfte, die ihre Normalarbeitszeit bis zu 50 % reduzieren.
Ausschlussgrund
Ausgenommen von der Förderung sind
- das AMS,
- politische Parteien und
- radikale Vereine.
Art und Ausmaß der Förderung
Max. 50 % des Lohns inkl. SV-Beitrag, der durch die Arbeitszeit-Reduktion wegfällt für
- die Dauer des vereinbarten Solidaritätsprämien-Modells – höchstens aber 2 Jahre
- 3 Jahre, wenn die Ersatzkraft langzeitarbeitslos und älter als 45 Jahre oder behindert ist.
Anmerkung
Einreichung
Bei der entsprechenden AMS-Landesgeschäftsstelle durch das Unternehmen
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.