Basisförderung für Lehrbetriebe
Ausbildung optimieren und Förderung beantragen
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
Förderungszweck
Erhöhung der Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze in der Lehrausbildung.
Förderungsgegenstand
- Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr.
- Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden
- Gebietskörperschaften
- politische Parteien
- Ausbildungseinrichtungen
Art und Ausmaß der Förderung
- Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet
- Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. das tatsächlich bezahlte Lehrlingseinkommen bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend.
Anmerkung
Einreichung
- Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
- Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert), Fax oder über die elektronische Antragsstellung LOS an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.
- Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.