AMS Steiermark: Eingliederungsbeihilfe
Wiederbeschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen
Einstellungen
Förderungswerber
Diese Förderung können alle Arbeitgeber erhalten.
Ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund.
Förderungszweck
Wiederbeschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen
Förderungsgegenstand
Gefördert werden können Personen, die
- älter als 50 Jahre,
- unter 25 Jahre und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos,
- mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos,
- akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z. B. bei WiedereinsteigerInnen, AusbildungsabsolventInnen mit fehlender Berufspraxis (besondere Bedingungen).
Bitte beachten Sie: Die Altersgrenzen können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an das AMS, das für die zu fördernde Person zuständig ist.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderungshöhe und Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitspolitischen Erfordernissen zwischen AMS und ArbeitgeberIn vereinbart.
Einreichung
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich!
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.