Geförderte Reduktion des Energieverbrauchs von Krankenanstalten und Rehakliniken
Unterstützung für Heizungsumbau und Energieeffizienzmaßnahmen
Einstellungen
Förderungswerber
Einreichen können alle Organisationen, welche Krankenanstalten und Rehakliniken im Rahmen der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) betreiben bzw. besitzen.
Förderungszweck
Gefördert werden gesamthafte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Krankenanstalten und Rehakliniken.
Förderungsgegenstand
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, …).
Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes als Krankenanstalt oder Rehaklinik.
Art und Ausmaß der Förderung
40 % der Förderungsbasis (Investitionskosten) im Rahmen der Daseinsvorsorge
Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt € 6 Mio..
Einreichung
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.