Kärntner Tourismus-Jungunternehmerförderung
Für Jungunternehmen aus dem Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft
Einstellungen
Förderungswerber
Jungunternehmen (KMU) aus dem Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft
Förderungszweck
Gründung und Übernahme von Tourismusunternehmen sollen unterstützt werden
Förderungsgegenstand
Kosten, die aktiviert werden. Die förderbaren Kosten müssen mindestens 50.000 Euro erreichen; maximal werden 500.000,- Euro anerkannt.
Ausschlussgrund
-
Art und Ausmaß der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 7,5 %
Anmerkung
Nur in Verbindung mit der Jungunternehmerförderung der OeHT
Einreichung
Richtlinientext als PDF
Nicht verfügbar
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.