Steiermark: „Wachstums!Schritt 2021-2027" – die Förderung für Investitionen in KMU
Für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe
Einstellungen
Förderungswerber
Produktionsbetriebe des industriell-gewerblichen Sektors und
Unternehmensbezogene Dienstleistungsbetriebe
Unternehmen müssen vorwiegend in den steirischen Leitthemen oder Kernkompetenzen tätig sein.
Förderungszweck
Unterstützung von Investitionsprojekten von steirischen KMU in Verbindung mit den Notwendigkeiten und Chancen der Klimaneutralität als Wachstumstreiber und um Arbeitsplätzen zu schaffen bzw. zu erhalten.
Förderungsgegenstand
- Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Bewertung des Projektes nach folgenden
Kriterienschwerpunkten ( Mindestpunkte:60):
- Innovationsgehalt: Produkt,- Prozess- und Design-Innovation
- Digitalisierung
- Kreislaufwirtschaft
- Wachstum
- Regionale Relevanz
Ausschlussgrund
Großunternehmen
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss abhängig von der Unternehmensgröße:
- 15 % für kleinste und kleine Unternehmen
- 10 % für mittlere Unternehmen
EFRE-Boni von jeweils 10 % zusätzlich möglich
Mindestinvestitionsvolumen: € 300.000,--
Anmerkung
Investitionen müssen drei Jahre im Betrieb (am Projektstandort) verbleiben.
Einreichung
Vor Projektbeginn ausschließlich Online über das Förderportal bei der
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
T +43 316 7093 0
E-Mail office@sfg.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.