Auf dem Bildschirm eines aufgeklappten Bildschirms steht in weißer Schrift CE-Kennzeichnung auf blauem Hintergrund. Auf dem Laptop sind vorne rechts zwei Paragrafenzeichen. Im Hintergrund ist eine Waage
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Oberösterreich: CE-Kennzeichnung Beratungsförderung

 CE-Kennzeichnungspflicht gilt für alle Produkte, für die EU-Richtlinien und Verordnungen eine CE-Kennzeichnung vorschreiben und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden 

Einstellungen

Geltungsdauer:
02.01. – 09.12.2025
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsmittel
Export & Internationalisierung
Forschung & Entwicklung

Förderungswerber 

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich
  • Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ

Förderungszweck 

Unterstützung beim CE-Kennzeichnungsprozess

Förderungsgegenstand

  • Prüfung betreffend CE-Kennzeichnungspflicht (Definition Produktverwendung)
  • Ermittlung der geltenden EU-Richtlinien bzw. Verordnungen des Produktes
  • Analyse und Bewertung der Produktanforderungen gemäß den EU-Richtlinien bzw. Verordnungen
  • Beratungsunterstützung im CE-Konformitätsbewertungsprozess und Erstellung der Dokumentation
  • Unterstützung bei Behördenwegen
  • Unterstützung bei Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) betreffend CE-Kennzeichnung

Ausschlussgrund 

Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.

Art und Ausmaß der Förderung 

Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung

Anmerkung 

Antragstellung 02.01. – 09.12.2025

Abrechnung 02.01. – 15.12.2025

Förderantrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden!

Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich
T 05-90909-3634  
umweltservice@wkooe.at

Einreichung 

siehe CE-Kennzeichnung Beratungsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.