Oberösterreich: CE-Kennzeichnung Beratungsförderung
CE-Kennzeichnungspflicht gilt für alle Produkte, für die EU-Richtlinien und Verordnungen eine CE-Kennzeichnung vorschreiben und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- Mit Firmensitz in Oberösterreich
- Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
Förderungszweck
Unterstützung beim CE-Kennzeichnungsprozess
Förderungsgegenstand
- Prüfung betreffend CE-Kennzeichnungspflicht (Definition Produktverwendung)
- Ermittlung der geltenden EU-Richtlinien bzw. Verordnungen des Produktes
- Analyse und Bewertung der Produktanforderungen gemäß den EU-Richtlinien bzw. Verordnungen
- Beratungsunterstützung im CE-Konformitätsbewertungsprozess und Erstellung der Dokumentation
- Unterstützung bei Behördenwegen
- Unterstützung bei Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) betreffend CE-Kennzeichnung
Ausschlussgrund
Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.
Art und Ausmaß der Förderung
Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung
Anmerkung
Antragstellung 02.01. – 09.12.2025
Abrechnung 02.01. – 15.12.2025
Förderantrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden!
Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich
T 05-90909-3634
M umweltservice@wkooe.at
Einreichung
siehe CE-Kennzeichnung Beratungsförderung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.