Fokus auf ein Tablet auf dessen Bildschirm Radon aus dem periodischen System aufscheint, eine Hand in Gummihandschuh deutet darauf, ringsum Phiolen mit verschiedenfarbigen Flüssigkeiten.
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Oberösterreich: Radonschutz bei Arbeitsplätzen

Mit Expert:innen Radonbelastungen erkennen und reduzieren

Einstellungen

Geltungsdauer:
2.1.2024 - 6.12.2024
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Arbeitnehmer:innenschutz
Betriebsanlagen

Förderungswerber 

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich in einem Radonschutzgebiet
  • Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer

Förderungszweck 

Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Radonschutzverordnung - RnV geregelt. Wird bei einer Betriebsstätte der Radon-Referenzwert überschritten, muss dieser durch bauliche Maßnahmen verringert werden. Falls eine Radonsanierung in bestehenden Gebäuden notwendig ist, helfen diese Radon-Berater:innen die richtigen Maßnahmen zu treffen und unterstützen zusätzlich bei Behördenabwicklungen.

Förderungsgegenstand

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:

  • Erfassung und Bewertung der Ausgangssituation aufgrund Messergebnisse (von ermächtigten Überwachungsstellen)
  • Quantitative Angaben zur Ausgangssituation und geplante Radonreduzierung
  • Vorschläge zu notwendigen Umbaumaßnahmen
  • Allfällige Unterstützung bei Behördenabwicklungen

Ausschlussgrund 

Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.

Art und Ausmaß der Förderung 

Gefördert werden 75 % jedoch max. 750,- Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. Umbaukosten, Radonmessungen, Detektoren zur Radonermittlung werden nicht gefördert!

Anmerkung 

Antragstellung 02.01. – 06.12.2024

Abrechnung 02.01. – 16.12.2024

Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der
WKO Oberösterreich
T 05-90909-3634
M umweltservice@wkooe.at

Einreichung

siehe Radonschutz Beratungsförderung 

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.