Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime
Förderung für thermische Sanierungen, Optimierung der Wärme- und Kältebereitstellung sowie der Beleuchtung, Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung
Einstellungen
Förderungswerber
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.
Förderungsgegenstand
A. die thermische Sanierung von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).
B. die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen:
- Heizungsoptimierung durch z.B. Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik (MSR) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
- Optimierung der Dampfbereitstellung für Befeuchtung und Desinfektion
- Optimierung der Brauch- und Warmwasseraufbereitung
- Wärmerückgewinnung z.B. von Kälteanlagen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Beleuchtungsoptimierung durch Umstellung der Innen- und Außenbeleuchtungsanlagen auf LED-Systeme
- weitere Energiesparmaßnahmen wie z.B. Effizienzmaßnahmen bei Einrichtungen zum Personentransport in Gebäuden (Lifte, Rolltreppen et cetera), Reduktion von „Stand-by“-Verlusten
C. die Optimierung der Klimatisierung und Kältebereitstellung:
- Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
- Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Solarthermie …) oder aus industrieller Abwärme
- Umstellung auf Kälteanlagen, die alternative/natürliche Kältemittel (wie z.B. CO2, Ammoniak, Propan, …) bzw. Kältemittel mit einem GWP weniger als 150 einsetzen
- Anschaffung von energieeffizienten steckerfertigen Kühl- und Gefriergeräten
D. die Installation einer klimafreundlichen Heizung in einer Krankenanstalt oder Rehaklinik. Zu den klimafreundlichen Heizungen zählen:
- der Anschluss an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärme
- die Installation von Holzzentralheizungen oder
- die Installation von Wärmepumpen
- Installation von thermischen Solaranlagen nur in Kombination mit einer klimafreundlichen Heizung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten
Anmerkung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Einreichung
per Online-Formular auf meinefoerderung.at
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.