Person in oranger Warnweste, mit gelbem Schutzhelm und Handschuhen bringt Wärmedichtung an Hausfassade an
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Oberösterreich: Thermische Gebäudesanierung

Förderung für energetische Sanierung betrieblicher Gebäude

Inhaltsverzeichnis

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2023 bis 31.12.2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Energieeffizienz (Gebäude)
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber 

Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden

  • Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden.
  • Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen.
  • Das betroffene Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Datum der Baubewilligung).
  • Gefördert wird nur die umfassende Sanierung zur Unterschreitung der OIB-Anforderungen.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderhöhe richtet sich, wie bei der Bundesförderung, nach der erzielten Sanierungs­qualität bzw. nach dem Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme­bedarf gemäß OIB-Richtlinie Nummer 6 (Stand 2015 oder 2019).

Der Förderungssatz bezieht sich auf die von der Kommunalkredit ermittelte Bundesförderung.

Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 100.000 Euro limitiert.

Standartfördersatz max. 30 % der ermittelten Bundesförderung bei Einhaltung der nebenstehenden Förderkriterien.

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich

 

Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderungsstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen

 

Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen außerhalb der De-minimis-Regelung)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.