Oberösterreich: Beratungsförderung Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) – Recht und Technologie
Für Mitglieder des oberösterreichischen Landesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben
Einstellungen
Förderungswerber
Mitglieder des Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben
Förderungsgegenstand
Förderung von Beratungs-, Prüf- und Gutachtensleistungen in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln
Ausschlussgrund
Keine Mitgliedschaft im Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben
Art und Ausmaß der Förderung
- Maximal 1.500.- Euro, höchstens 50% der anfallenden Kosten,
- erste Beratungsstunde bis maximal 300.- Euro zur Gänze gefördert
Einreichung
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.