Gefördertes Beratungsangebot „Lebensmittelrecht und -technologie" in Oberösterreich
Förderung nur für Mitglieder des oberösterreichischen Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer
Einstellungen
Förderungswerber
Aktiver Mitgliedsbetrieb des oberösterreichischen Lebensmittelhandels (Betriebe bis max. fünf Filialen) in der Wirtschaftskammer.
Förderungszweck
Die fachliche Betreuung und Beratung durch die RM CONSULT GmbH zu Themen wie
- Etiketten-Fehler-Analysen,
- Nährwertberechnungen,
- Lebensmittelimport,
- Hygiene/HACCP usw.
wird gefördert.
Ausschlussgrund
- Kein aktives Mitglied des oberösterreichischen Lebensmittelhandels
- Fördertopf ausgeschöpft
Art und Ausmaß der Förderung
50 % der Honorarnote (inkl. allfälliger Reisekosten) der RM-CONSULT GmbH bis max.1.200,- Euro (exkl. USt.) pro Mitgliedsbetrieb
Einreichung
Richtlinientext
Diese Förderung des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel ist ausschließlich für aktive Mitglieder im oö Lebensmittelhandel und auf 3.000,- Euro pro Unternehmen beschränkt. Nur vollständige Förderanträge werden nach zeitlichem Einlangen bearbeitet, und nur bis der auf 20.000,- Euro begrenzte Fördertopf ausgeschöpft ist. Anträge auf Förderung können erst nach Absolvierung der ersten beiden Semester gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.