Detailansicht leuchtender Glasfaserkabeln
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Land OÖ: Ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet (FTTH) für Betriebe

Unterstützung für KMU und freie Berufe beim Glasfaser-Internet-Ausbau

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2025-31.12.2026
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Finanzierungsberatung
Strategie- und Umsetzungsberatung
Nahversorgung
Nachfolge
Gründung
Start-Ups, Scale-Ups & Spin-Offs
Digitalisierung

Förderungswerber 

Gefördert werden Klein- oder Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die  Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und ihren Unternehmensstandort oder Filialstandort in Oberösterreich betreiben.

Insbesondere können auch Angehörige folgender Freien Berufe gefördert werden: Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen ausschließlich auf Glasfaserbasis (Fiber To The Home (FTTH). Ausgangspunkt dieser Errichtung und Herstellung ist der nächstgelegene Point of Presence (POP) des FTTH-Zugangs-Providers (Leitungsprovider oder Internetprovider), Endpunkt ist bis zur Endkundenübergabeschnittstelle (auf Basis Ethernet).

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung der Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen beträgt max. 50 Prozent der einmaligen vom Förderwerber getragenen Errichtungs- und Herstellungskosten.

Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro pro Standort des Förderwerbers.

Einreichung 

Einreichung beim Wirtschaftsportal Oberösterreich

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.