Detailsansicht leerer Glasflaschen in unterschiedlichen Farben auf weißem Hintergrund
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Förderung von Leergutrücknahmesystemen

Zuschuss für Neuerrichtung und Adaptierung von Leergutrücknahmeautomaten

Einstellungen

Geltungsdauer:
Eine Antragstellung ist bis 30.6.2025 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich, wobei die Anlage spätestens im ersten Quartal 2026 endabgerechnet und in Betrieb sein muss.
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft (zB Wasser, Boden)

Förderungswerber

Einreichen können natürliche sowie juristische Personen, welche Rücknahmepflichtige gemäß § 5 Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen BGBl II 2023/283 sind.

Förderungszweck

Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich

Förderungsgegenstand

Errichtung von Leergutrücknahmeautomaten und die Adaptierung bestehender Automaten. Insbesondere sollen multifunktionale Automaten gefördert werden, die sowohl Mehrweg- als auch Einweggebinde zurücknehmen können.

Ausschlussgrund

Wenn in der Verkaufsstelle, in der der Automat aufgestellt werden soll, weniger als 200 Getränkegebinde pro Tag verkauft werden.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Höhe der Förderung hängt von den förderungsfähigen Kosten, der Art des Automaten und der Unternehmensgröße ab und wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses nach Endabrechnung vergeben.

Einreichung

per Online-Formular 

Richtlinientext als PDF

Infoblatt 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.