Nahaufnahme von einem Haufen Brennholz
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Förderung von Holzheizungen zur Eigenversorgung ab 100 kW

Kesselanlagen und Mikronetze zur zentralen Wärmeerzeugung

Einstellungen

Geltungsdauer:
bis auf Widerruf
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Erneuerbare Energie
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber

Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.

Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

Förderungszweck

Gefördert werden:

  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage 

Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.

Förderungsgegenstand

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Kessel inkl. Montage
  • Rauchgasreinigung, Kamin
  • Pufferspeicher
  • Heizungstechnik

Bei Mikronetzen: Fernwärme-Leitung inklusive dazugehöriger Grabungsarbeiten, Wärmeübergabestationen

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung beträgt 30 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.

Zuschlagsmöglichkeiten (Details siehe Informationsblatt):

  • 5 % (max. 10.000,- Euro) für EMAS zertifizierte Unternehmen
  • 5 % Nachhaltigkeitszuschlag

Die Inanspruchnahme von Zuschlägen ist bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze möglich.

Maximale Förderung: 1.200,- Euro pro eingesparter Tonne CO2 bzw. benötigte Investitionsförderung gemäß Online-Antrag; die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 4,5 Mio. Euro.

Anmerkung

Einreichung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung (Unterzeichnung Wärmeliefervertrag), die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Einreichung

Einreichung erfolgt bei der Kommunalkredit Public Consulting.

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.