Bäckerei-Förderung des Landes Oberösterreich
Für Investitionsvorhaben von Unternehmen, die eine Gewerbeberechtigung zur Führung einer Bäckerei besitzen
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden Unternehmen, die eine aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung einer Bäckerei besitzen, max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort beschäftigen und max. 7 Standorte führen.
Förderungsgegenstand
Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) Investitionen.
Die Investitionsschwerpunkte des gegenständlichen Programmes sind:
- Neuerrichtung eines Betriebes
- Modernisierung und Erweiterung eines Betriebe
- Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung
- Übernahme eines Betriebes
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Rahmen dieses Programmes wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. Zinsenzuschüssen gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilferecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Die Förderungshöhe beträgt max. 15 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage muss mind. 10.000,- Euro betragen.
Die maximale Landesförderung je FörderungswerberIn ist nach dem Landesförderungsprogramm „Bäckerei-Förderung für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026“ mit einer Landesförderung von max. 60.000,- Euro innerhalb von 2 Jahren beschränkt.
Einreichung
Online über das Wirtschaftsportal
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.