LED-Umstellung für Straße- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20kW
Förderung für Beleuchtungsoptimierungen
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungsmittel für Beleuchtungsoptimierungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderungszweck
- Beleuchtungsoptimierungen von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
- Beleuchtungsoptimierungen von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
- Beleuchtungsoptimierungen von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung
Förderungsgegenstand
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- LED-Leuchten
- Steuerungselektronik
- Montageleistungen
Neben der Anlage werden auch die Lichtplanungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird entsprechend der Größe der Anlage bestimmt und beträgt bis zu 15 % der förderungsfähigen Kosten. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 4,5 Millionen Euro.
Einreichung
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.