Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe
Förderung für Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus erneuerbaren Ressourcen
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungsmittel für Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderungszweck
Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.
Förderungsgegenstand
Folgende Anlagen werden gefördert:
- Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff
- thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen
- Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Produktionsanlagen
- Aufbereitungsanlagen
- Rohstofflager
- Treibstofflager
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Art und Ausmaß der Förderung
20 % der Förderungsbasis, maximal 1.125 Euro pro eingesparter Tonne CO2 beziehungsweise benötigte Investitionsförderung gemäß Online-Antrag. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 4,5 Millionen Euro.
Einreichung
per Online-Formular auf umweltfoerderung.at
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.