Grafik zum Thema alternative Energien, auf mintgrünem Hintergrund liegt in der Mitte eine Lupe. Von dieser führen einzelne Striche zu verschiedenen, dunkelgrünen Symbolen wie Wasserkraft, Solarpanelen, Windrädern, Atomkraftwerken, Elektroauto
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Tiefengeothermie

Förderung von Studien, Erkundung/Exploration, Pilotbohrungen

Einstellungen

Geltungsdauer:
unbefristet
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie

Förderungswerber

Im Sinne einer angestrebten Dekarbonisierung der Fernwärme- und Kältenetze und der industriellen Prozesswärme sowie einer fossilfreien Stromerzeugung, zielt das Förderprogramm insbesondere auf Städte, Gemeinden und Unternehmen ab. Der Förderantrag kann von natürlichen und juristischen Personen oder Personengesellschaften gestellt werden. 

Förderungszweck

Gefördert werden Projekte mit einer Tiefe ab 300 Metern und einer geplanten installierten nutzbaren Mindestwärmeleistung von 1 MW thermisch (z.B. für die Fernwärme, industrielle Prozesse). Gefördert werden Projekte mit einer Tiefe ab 300 Metern und einer geplanten installierten nutzbaren Mindestwärmeleistung von 1 MW thermisch (z.B. für die Fernwärme, industrielle Prozesse).

Förderungsgegenstand

Die für eine Förderung vorgesehenen Untersuchungen und Maßnahmen lassen sich thematisch in folgende Bereiche (Module) unterteilen:

Technische Module

  • MODUL 1 Grundlegende Vorstudien
  • MODUL 2 Machbarkeitsstudien
  • MODUL 3 Erkundung und Exploration
  • MODUL 4 Pilotbohrung

Begleitendes Modul:

  • MODUL 5 Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung und Informationsveranstaltungen

Art und Ausmaß der Förderung

Die maximale Förderung beträgt für Grundlegende Vorstudien 20.000 Euro.

Das Ausmaß der Förderung darf folgende Höchstgrenzen unter Berücksichtigung der beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen nicht übersteigen.

  • Für Wettbewerbsteilnehmer:innen kann die Förderung einer immateriellen Leistung bis zu 50 % der Nettokosten gewährt werden.
  • Für Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen kann die Förderung einer immateriellen Leistung bis zu 70 % der Nettokosten gewährt werden.

Einreichung

per Online-Formular 

Richtlinientext als PDF


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.