Auf einem Kopfsteinpflaster sieht man den Hinweis auf eine E-Lade-Station für ein Elektroauto als Bodenmarkierung in weißer Farbe. Das Symbol dominiert das Bild, das Kopfsteinpflaster ist nass vom Regenwetter.
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Oberösterreich lädt auf – Ladestationsoffensive für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Zuschüsse für  Unternehmen, Gemeinden, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen 

Inhaltsverzeichnis

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.3.2024 bis 30.3.2025 (Einreichdatum) und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft (zB Wasser, Boden)

Förderungswerber 

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen 
  • Vereine und konfessionelle Einrichtungen
  • oberösterreichische Gemeinden 

Förderungsgegenstand

Gefördert werden

  1. Die Errichtung von „öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW“. 
  2. Die Errichtung von „öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW“ bei oö. Freizeiteinrichtungen und konfessionellen Einrichtungen.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschlags zu dem Bundesförderprogramm „Förderung von Ladeinfrastruktur“ und beträgt

  • 75 % als Basisförderung für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen 
  • 100 % als Basisförderung für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
  • 140 % bei der Errichtung von mehr als 10 Ladepunkten an oö. Freizeiteinrichtungen für oö. Gemeinden
  • 140 % bei der Errichtung von mehr als 5 Ladepunkten an konfessionellen Einrichtungen in oö. Gemeinden (nur wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der konfessionellen Einrichtung besteht; die Nähe zu einer Einrichtung begründet noch keinen Bonus!)

Bonus

  • Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen erhöht sich der Landesfördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinde ist.
  • Um 25 % erhöht sich der Landesfördersatz, wenn die Flächen als „unversiegelte bzw. teilversiegelte“ Parkplätze errichtet werden. 

Die Zuschläge sind kumulierbar.

Die Gesamtförderung (Bund/Land) beträgt jedoch für 

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen maximal 80 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten 
  • Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungenmaximal 100 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten 

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich 

Bei Antragstellung

  • Antragszusammenfassung der Bundesförderstelle (Bestätigungs-E-Mail)
  • Kopie der Antragsunterlagen für die Bundesförderung

Hinweis: Leiten Sie uns die von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages sofort nach Erhalt an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at weiter.

Weitere Unterlagen sind erst zum Zeitpunkt der Berechnung der Landesförderung nachzureichen.

Nach Umsetzung des Projektes

  • Förderzusage (Auszahlungsbrief des Bundes) 
  • Abrechnungsunterlagen des Bundes in Kopie
  • Behördenbestätigung über die Einhaltung der Auflagen, wenn der Stellplatz unversiegelt bzw. teilversiegelt genutzt wird
  • Alle angeführten Unterlagen können elektronisch per E-Mail foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Richtlinien 2022 zur Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen innerhalb der De-minimis-Regelung) 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.