
Oberösterreich lädt auf – Ladestationsoffensive für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Zuschüsse für Unternehmen, Gemeinden, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
- Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- Vereine und konfessionelle Einrichtungen
- oberösterreichische Gemeinden
Förderungsgegenstand
Gefördert werden
- Die Errichtung von „öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW“.
- Die Errichtung von „öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW“ bei oö. Freizeiteinrichtungen und konfessionellen Einrichtungen.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschlags zu dem Bundesförderprogramm „Förderung von Ladeinfrastruktur“ und beträgt
- 75 % als Basisförderung für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- 100 % als Basisförderung für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- 140 % bei der Errichtung von mehr als 10 Ladepunkten an oö. Freizeiteinrichtungen für oö. Gemeinden
- 140 % bei der Errichtung von mehr als 5 Ladepunkten an konfessionellen Einrichtungen in oö. Gemeinden (nur wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der konfessionellen Einrichtung besteht; die Nähe zu einer Einrichtung begründet noch keinen Bonus!)
Bonus
- Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen erhöht sich der Landesfördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinde ist.
- Um 25 % erhöht sich der Landesfördersatz, wenn die Flächen als „unversiegelte bzw. teilversiegelte“ Parkplätze errichtet werden.
Die Zuschläge sind kumulierbar.
Die Gesamtförderung (Bund/Land) beträgt jedoch für
- Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen maximal 80 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten
- Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungenmaximal 100 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten
Einreichung
erfolgt beim Land Oberösterreich
Bei Antragstellung
- Antragszusammenfassung der Bundesförderstelle (Bestätigungs-E-Mail)
- Kopie der Antragsunterlagen für die Bundesförderung
Hinweis: Leiten Sie uns die von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages sofort nach Erhalt an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at weiter.
Weitere Unterlagen sind erst zum Zeitpunkt der Berechnung der Landesförderung nachzureichen.
Nach Umsetzung des Projektes
- Förderzusage (Auszahlungsbrief des Bundes)
- Abrechnungsunterlagen des Bundes in Kopie
- Behördenbestätigung über die Einhaltung der Auflagen, wenn der Stellplatz unversiegelt bzw. teilversiegelt genutzt wird
- Alle angeführten Unterlagen können elektronisch per E-Mail foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.
Richtlinientext als PDF
Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.