Eine Person schiebt einen gefüllten Einkaufswagen vor sich. Im wagen sind Obst, Gemüse, ein Baguette und eine Wasserflasche. Die Person steht neben dem Kühlregal. Eine Mitarbeiterin steht neben dem Wagen
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Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte 

Förderung für die Anschaffung

Einstellungen

Geltungsdauer:
unbefristet
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie

Förderungswerber

Förderungsmittel für energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderungszweck

Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „Topprodukte“-Kriterien entsprechen. Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „Topprodukte“-Kriterien entsprechen.

Förderungsgegenstand

Gefördert wird die Anschaffung von Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch mit integriertem, hermetischem Kälteaggregat, die auf topprodukte.at gelistet sind, bzw. den „Topprodukte“-kriterien entsprechen.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung wird als Pauschale, abhängig vom Gerätetyp gewährt und ist mit 30% der Anschaffungskosten beschränkt. Die Investitionskosten für einen Förderungsantrag müssen sich auf mind. 2.000 Euro belaufen..

Einreichung

per Online-Formular auf umweltfoerderung.at

Richtlinientext als PDF

zum Dokument auf umweltfoerderung.at   


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.