Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz
Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie
Einstellungen
Förderungswerber
Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die Kultureinrichtungen im Sinne des Artikels 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU (VO) 2014/651) betreiben.
Förderungszweck
Die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten der geförderten Kultureinrichtung müssen zu mindestens 80% für kulturelle Zwecke genutzt werden.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben (zum Beispiel Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräumen) in Österreich. Das sind:
- Thermische Gebäudesanierung
- Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung
- Energiesparmaßnahmen
- Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung pro Projekt ist mit 2,2 Millionen Euro begrenzt. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen und beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten.
Anmerkung
Das Bundesministerium für Klimaschutz reagiert aufgrund des Hochwasserereignisses 2024 mit vereinfachten Bedingungen. Um die damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, gelten in dem aktuellen Förderungsprogramm „Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz“ vereinfachte Förderungsbedingungen.
Die Sonderaktion ist befristet für Anträge bis zum 31.3.2025. Die konkreten Förderungsbedingungen und Details finden Sie hier: Informationsblatt für hochwasserbetroffene Betriebe
Einreichung
per Online-Formular auf meinefoerderung.at
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.