Person mit weißem Schutzhelm steht auf einem Dach. Auf dem Dach sind mehrere Solarpaneele, die jeweils einen Metallrahmen haben. Die Person hat ihre Hände auf einem Metallrahmen. Der Himmel ist blau
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Oberösterreich: Thermische Solaranlagen kleiner 100 m²

Zuschüsse für nachhaltige Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung  

Inhaltsverzeichnis

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2023 bis 31.12.2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
CSR & Nachhaltigkeit
Erneuerbare Energie
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden

  • thermische Solaranlagen bis 100 m2 zur
    • ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
    • kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
    • Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
    • solaren Trocknung
    • solaren Kälteerzeugung
    • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbauressort, unterstützt werden können.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der "De-minimis"-Beihilfen-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831.

Neuanlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung

Fördersatz Land

Basisförderung: 20 % der Bundesförderung

KMU-Zuschlag: 20 % Mittlere Unternehmen, 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen

Neuanlage für sonstige Einsatzzwecke wie

  • kombinierte Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
  • solare Trocknung
  • solare Kälteerzeugung
  • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Fördersatz Land

Basisförderung: 35 % der Bundesförderung

KMU-Zuschlag: 20 % Mittlere Unternehmen, 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen

  • Die Zuschläge sind kumulierbar.  Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 Prozent der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 Prozent der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmern orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen.

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich

Der Online-Förderantrag ist zeitnah mit dem Bundesantrag nach Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Die notwendigen Unterlagen für die Berechnung der Förderhöhe sind in Abstimmung mit der Förderstelle zielgerichtet je nach Maßnahme elektronisch zu übermitteln. 

Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Richtlinien 2022 zur Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen innerhalb der De-minimis-Regelung) 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.