Staubreduzierende Maßnahmen
Förderung für die Luftreinhaltung
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungsmittel für die Luftreinhaltung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderungszweck
- Vermeidung von luftverunreinigenden Stoffen (Primärmaßnahmen)
- größtmöglichen Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen (Sekundärmaßnahmen)
- Reduktion von Staubemissionen gewerblicher und industrieller Anlagen, insbesondere von PM10
- Fassung und Behandlung von diffusen Staubemissionen, falls noch keine entsprechende Luftbehandlungsanlage besteht
- Verbesserung von Filteranlagen bei Biomasseanlagen
- Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduktion der Partikelemission bei Baumaschinen, Baugeräten und Sonderfahrzeugen gemäß der VERT-Filterliste des Schweizer Bundesamtes für Umwelt BAFU.
Förderungsgegenstand
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Filteranlagen
- katalytische Nachbehandlungssysteme
- thermische Nachverbrennungsanlagen
- Hallenabsaugungen mit Behandlungsanlagen
- Verfahrensumstellungen zur Emissionsreduktion
- Partikelfilter
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt in Abhängigkeit von der Art der Anlage bis zu 25 % der förderungsfähigen Kosten. Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Antragstellung von der Art der Maßnahme abhängt.
Einreichung
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.