Lachende Person im Portrait in Seitenansicht vor sonnigem blauem Himmel mit Wolken zieht sich mit einer Hand Mundnasenschutz vom Gesicht
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Oberösterreich: Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen

Förderung von Luftreinhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Anlagen – Voraussetzungen, Umfang und Antragstellung

Inhaltsverzeichnis

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.10.2022 bis 31.12.2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber 

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Luftreinhaltungsmaßnahmen bei bestehenden Anlagen bzw. Emissionsquellen in gewerblich genutzten Gebäuden zur

  • Vermeidung von luftverunreinigenden Stoffen (Primärmaßnahmen)
  • größtmöglichen Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen (Sekundärmaßnahmen)
  • Reduktion von Staubemissionen gewerblicher und industrieller Anlagen, insbesondere von PM10
  • Fassung und Behandlung von diffusen Staubemissionen, falls noch keine entsprechende Luftbehandlungsanlage besteht
  • Verbesserung von Filteranlagen bei Biomasseanlagen
  • Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduktion der Partikelemission bei Baumaschinen, -geräten und Sonderfahrzeugen gemäß der VERT-Filterliste des Schweizer Bundesamtes für Umwelt BAFU, welche ausschließlich in Oberösterreich eingesetzt werden 

Art und Ausmaß der Förderung 

Bis 30 % und allfällige Zuschläge der von der Kommunalkredit Public Consulting gewährten Bundesförderung.

Für Investitionsmaßnahmen in einem Luftgütesanierungs-/-belastungsgebiet (Großraum Linz und Teile von Wels-Süd) kann ein Zuschlag von 3 % und für Maßnahmen zur Reduktion von Stickoxiden (NOx) ein Zuschlag von 5 % gewährt werden.

Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 100.000 Euro limitiert.

Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gemäß Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewähren. Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden.

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich

Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.

Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen außerhalb der De-minimis-Regelung)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.