WAFF Wien: Joboffensive 50plus - Zuschuss bei Einstellung von Mitarbeiter:innen
Zuschuss zu Lohn- und Lohnnnebenkosten bei Neuanstellung von Mitarbeiter:innen ab dem 50. Lebensjahr
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen, die Mitarbeiter:innen ab dem 50. Lebensjahr einstellen, die
- mit mehr als 1 Jahr Nettoarbeitslosigkeit beim AMS Wien gemeldet sind (oder länger als 3 Monate beim AMS als arbeitslos gemeldet und Bezieher:innen der Wiener Mindestsicherung sind).
- über den Förder-Zeitraum hinaus weiter beschäftigt werden können.
- Gefördert werden können nur Personen, für die in den letzten 2 Jahren im gleichen Unternehmen keine Förderung bezogen wurde.
Förderungszweck
Nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeit für über 50-jährige Arbeitssuchende.
Förderungsgegenstand
Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten für 8 Monate.
Ausschlussgrund
- siehe Angaben der Förderstelle
Art und Ausmaß der Förderung
Art der Förderung: Barzuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten
Förderdauer: max. 8 Monate
Förderquote: 100 % der Lohn- und Lohnnebenkosten für 4 Monate plus weitere 4 Monate 66,67 %.
Die Höchstgrenze der Förderung ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage:
Stand 2023 bei Euro 5.850,00 pro Monat bei Vollbeschäftigung.
Anmerkung
Sie können dem AMS Wien eigene Kandidat:innen vorschlagen oder die Vermittlung von entsprechenden Bewerber:innen durch das AMS Wien in Anspruch nehmen.
In beiden Fällen überprüft das AMS Wien, ob die Fördervoraussetzungen der Personen gegeben sind.
Einreichung
Fördergeber:
AMS Arbeitsmarktservice Wien
T +43 1 87871-0
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
T +43 1 21748-777
Richtlinientext als PDF
Detailfragen und Antworten zur Förderung.
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.