Inklusionsförderung / InklusionsförderungPlus
Förderung für die Beschäftigung behinderter Personen
Einstellungen
Förderungswerber
- Inklusionsförderung: Einstellungspflichtige Unternehmen (mit 25 oder mehr Mitarbeitern), wenn sie eine Person mit Begünstigteneigenschaft beschäftigen (begünstigte Behinderte sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %)
- InklusionsförderungPlus: nicht einstellungspflichtige Unternehmen (weniger als 25 Mitarbeiter und Mitarbeitern)
Förderungszweck
Förderung der Beschäftigung behinderter Personen
Förderungsgegenstand
Beschäftigung begünstigter Behinderter (begünstigte Behinderte sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Weiters auch Unionsbürger, Flüchtlinge mit Asylstatus, und bestimmte Drittstaatenangehörige, die zumindest 50 % behindert sind)
Ausschlussgrund
Nicht förderbar sind Lehrverhältnisse begünstigter Behinderter (dafür steht eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zur Verfügung).
Nicht gefördert werden Beschäftigungsverhältnisse, für die vorher keine Eingliederungsbeihilfe bezogen wurde.
Art und Ausmaß der Förderung
- Inklusionsförderung: 30 % des Bruttogehalts (max. 1.000 Euro pro Monat)
- InklusionsförderungPlus: 30 % des Bruttogehalts + 25 % der Inklusionsförderung (somit max. 1.250 Euro pro Monat)
Anmerkung
Achtung: Die Förderung setzt den vorherigen Bezug der AMS-Eingliederungsbeihilfe voraus. Das Ende des Bezugs muss in den Zeitraum ab 1.1.2019 fallen, der Antrag auf die Inklusionsförderung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Eingliederungsbeihilfe gestellt werden.
Einreichung
Die Beantragung erfolgt beim Sozialministeriumservice.
Richtlinientext als PDF
Infos des Sozialministeriums und auf WKO.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.