AMS Wien: EPU-Beihilfe für die Einstellung des 1. Mitarbeiters
Barzuschuss für die Einstellung der ersten Arbeitnehmerin / des ersten Arbeitnehmers
Einstellungen
Förderungswerber
Ein-Personen-Unternehmen, die ihre erste Arbeitskraft einstellen.
- ArbeitgeberIn verfügt seit mehr als 3 Monaten über eine Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG.
- ArbeitgeberIn stellt erstmalig oder nach 5 Jahren wieder eine/n Mitarbeiter:in ein.
- Mitarbeiter:in ist seit mindestens 2 Wochen arbeitslos vorgemerkt.
- Beschäftigungsverhältnis von mind. 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.
- Das Arbeitsverhältnis muss längr als 2 Monate dauern.
Förderungszweck
Unterstützung bei der Anstellung der ersten Arbeitskraft
Förderungsgegenstand
Zuschuss zum Bruttoentgelt
Ausschlussgrund
Siehe Information Förderstelle.Art und Ausmaß der Förderung
Art der Förderung: 25 % Barzuschuss auf Basis des laufenden Bruttoentgelts
Förderzeitraum: maximal 1 Jahr
Anmerkung
Antragstellung durch das Unternehmen innerhalb von 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung.
Einreichung
Fördergeber:
AMS Arbeitsmarktservice Wien
T +43 1 87871-0
Richtlinientext als PDF
EckdatenDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.