Lächelnde Person mit dunklen kurzen Haaren, Bart und kariertem Hemd steht mit verschränkten Armen in einem Flur und blickt Richtung Kamera
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Lehre für Erwachsene

Förderung für Lehrbetriebe

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Lehrlinge
Personalanstellung

Förderungswerber

Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach

  • dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder
  • dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) 

auszubilden.

Förderungszweck

  • Das Lehrverhältnis wurde am oder nach dem 1.6.2013 begründet.
  • Der Lehrling hat zu Beginn des Lehrverhältnisses das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Es wurde ggf. die Verordnung über die verkürzte Lehrzeit angewendet (VO 201/97 für Absolventen Lehre, AHS, BMHS).
  • Das Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht (bzw. hat regulär durch Zeitablauf oder LAP geendet).
  • Es wurde das ganze Lehrjahr über mindestens das Entgelt für Hilfskräfte laut Kollektivvertrag bzw. – falls kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt - in Höhe des Referenzwertes bezahlt.
  • Es liegt eine Selbsterklärung des Unternehmens vor, dass keine AMS-Förderung (Förderung der Lehrausbildung von Erwachsenen, d.h. über 18-Jährigen, deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualitätsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann) für das Lehrverhältnis in Anspruch genommen wurde. 
  • Es wurde noch keine Lehre im verwandten Lehrberuf, eine BMS im Fachbereich des Lehrberufs bzw. BHS abgeschlossen.

Förderungsgegenstand

  • Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr, der zu Beginn des Lehrvertrages 18 oder älter war.
  • Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden

  • Gebietskörperschaften
  • politische Parteien
  • Ausbildungseinrichtungen

Art und Ausmaß der Förderung

  • Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
  • Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
  • Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt
  • Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Förderung aliquot berechnet
  • Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. das tatsächlich bezahlte Hilfskräfteentgelt bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend.
  • Überzahlung bis maximal 20% sind ebenfalls förderbar

Anmerkung

Lehre für Erwachsene

Einreichung

  • Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.

Wege der Antragstellung

  • Stellen Sie Ihren Antrag elektronisch und sicher!
    Dies geschieht über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS).
  • Weitere sichere Antragstellung:
    E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (=ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
    Falls ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u.a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen.
  • Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer, auch per e-Fax.
  • Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes Mail wird von uns empfangen und verarbeitet wie ein unverschlüsseltes E-Mail.
  • Unverschlüsselter gescannter Anhang zu einem E-Mail ohne Verschlüsselung an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
  • Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert).

Richtlinientext als PDF

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.