Laborgläser mit verschieden farbenen Flüssigkeiten und unterschiedlichen Aufklebern, mittig im Fokus Laborglas mit pinker Flüssigkeit und weißem quadratischen Aufkleber mit roter Umrandung und schwarzem Symbol für Explosivität: Zerberstende Kugel
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Oberösterreich: REACH/CLP Beratungsförderung

Eigenverantwortung von Unternehmen ist Prinzip des EU-Chemikalienrechts: Im Rahmen von REACH sind Produzenten und Importeure dazu aufgefordert, selbst zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß Verpflichtungen für sie bestehen

Einstellungen

Geltungsdauer:
02.01. – 09.12.2025
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsmittel
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber 

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich
  • Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ

Förderungszweck 

Unterstützung / Hilfestellung in chemikalienrechtlichen Fragen durch zertifizierten REACH-Berater:innen des REACH-Multiplikatorenlehrgangs der WKÖ.

Förderungsgegenstand

folgende Inhalte:

  • Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Stoffgemische
  • Prüfung und Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
  • UFI Code – Meldung von gefährlichen Gemischen
  • SCIP-Datenbank – Meldepflicht für Erzeugnisse

Diese geförderte Beratung darf nur durch ausgewählte Expert:innen gemäß Beraterliste durchgeführt werden.

Ausschlussgrund 

Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.

Art und Ausmaß der Förderung 

Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Anmerkung 

Antragstellung 02.01. – 09.12.2025

Abrechnung 02.01. – 15.12.2025

Förderantrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden!

Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich
T 05-90909-3634  
umweltservice@wkooe.at

Einreichung 

siehe REACH/CLP Beratungsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.