Oberösterreich: REACH/CLP Beratungsförderung
Eigenverantwortung von Unternehmen ist Prinzip des EU-Chemikalienrechts: Im Rahmen von REACH sind Produzenten und Importeure dazu aufgefordert, selbst zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß Verpflichtungen für sie bestehen
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- Mit Firmensitz in Oberösterreich
- Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
Förderungszweck
Unterstützung / Hilfestellung in chemikalienrechtlichen Fragen durch zertifizierten REACH-Berater:innen des REACH-Multiplikatorenlehrgangs der WKÖ.
Förderungsgegenstand
folgende Inhalte:
- Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Stoffgemische
- Prüfung und Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
- UFI Code – Meldung von gefährlichen Gemischen
- SCIP-Datenbank – Meldepflicht für Erzeugnisse
Diese geförderte Beratung darf nur durch ausgewählte Expert:innen gemäß Beraterliste durchgeführt werden.
Ausschlussgrund
Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.
Art und Ausmaß der Förderung
Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Anmerkung
Antragstellung 02.01. – 09.12.2025
Abrechnung 02.01. – 15.12.2025
Förderantrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden!
Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich
T 05-90909-3634
M umweltservice@wkooe.at
Einreichung
siehe REACH/CLP Beratungsförderung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.