Vorarlberg: Qualitätsverbesserung - Gastronomie
Investitionszuschuss für kleine Gastronomiebetriebe
Einstellungen
Förderungswerber
Kleine Gastronomiebetriebe mit ansprechendem Speise- und Getränkeangebot
Förderungszweck
Qualitätsverbessernde Investitionen von Gastronomiebetrieben in Vorarlberg werden mit einem Zuschuss gefördert.
Förderungsgegenstand
Investitionen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Anpassung an Markterfordernisse
- Aus- und Umbauten von Verpflegungsbetrieben
- Behindertengerechte Maßnahmen
- Verbesserung der Küchenausstattung
- Verbesserung der Sanitärausstattung
- Schaffung gastronomisch genützter Außenanlagen
- Kinderfreundliche Maßnahmen (z.B. Kinderspielpätze und sonstige Einrichtungen für Kinder und Gäste)
- Investitionen zur erheblichen Reduktion des Energieeinsatzes
- Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit des Gastes (z.B. Brandschutzmaßnahmen)
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden:
- Kauf von Grundstücken und Gebäuden
- Fahrzeuge aller Art
- gebrauchte Investitionsgüter
- Betriebsmittel
Art und Ausmaß der Förderung
Einmalzuschuss (für kredit-, leasing- oder eigenmittelfinanzierte Investitionen)
- Zuschuss: 10 % der (förderbaren) Nettoinvestitionen
- für Investitionen zwischen € 25.000 und € 250.000
- Aufstockung des ÖHT-Zuschusses: 5 % , allerdings max. Förderung des Landes: € 25.000
- Inanspruchnahme der Landesförderung: einmal innerhalb von zwei Jahren
Liegt der Investitionsstandort in Blons, Brand, Bürserberg, Dalaas, Fontanella, Innerbraz, Klösterle, Raggal, St. Gerold, Silbertal, Sonntag, Thüringerberg, Schröcken oder Warth dann wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 5 % des geförderten Finanzierungsvolumens gewährt.
Zinssatz
- Es gilt ein Höchstzinssatz für die Bankinstitute, dh die Banken sind an diese Zinssätze "nach oben" gebunden.
Anmerkung
Voraussetzung:
Bundesförderungen sind - sofern möglich - zuerst in Anspruch zu nehmen. Daher ist zuerst zu prüfen, ob die Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) das Vorhaben fördert. Unterstützt die ÖHT das Investitionsprojekt mit einem Zuschuss von 5 %, so verdoppelt das Land die Förderung, allerdings nur bis zu einer maximalen Förderung von
EUR 25.000. Das von der ÖHT anerkannte förderungswürdige
Investitionsvolumen darf € 700.000 nicht übersteigen.
Ist das Vorhaben bei der ÖHT nicht förderbar, so kann sofort ein Antrag beim Land Vorarlberg gestellt werden.
Einreichung
- Vor Investitionsbeginn
- Vorarlberger Landesregierung, Abtl. VI a, 6901 Bregenz
Tel:: +43 (05574) 511-26105
Fax: +43 (05574) 511-926195
Internet: www.vorarlberg.at
Richtlinientext als PDF
Richtlinie und Antrag des Landes
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.