Gründungszuschuss des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Zielgruppe: Neugründer und Unternehmensnachfolger
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungswerber können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein, die der gewerblichen Wirtschaft bzw. der Tourismus und Freizeitwirtschaft angehören.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, welche den Jungunternehmerstatus erfüllen, bis zu drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Vollversicherungspflicht in der SVS.
Als „Jungunternehmer“ gelten natürliche Personen, die
- ein Unternehmen gründen,
- während der letzten fünf Jahre vor der Neugründung nicht wirtschaftlich selbstständig gewesen sind und
- eine etwaige bisherige unselbstständige Tätigkeit aufgeben.
Bei Personengesellschaften müssen alle unbeschränkt haftenden Gesellschafter den Jungunternehmerstatus erfüllen.
Bei juristischen Personen muss wenigstens ein Jungunternehmer an der Förderungswerberin mit mehr als 25 % beteiligt sein und die alleinige unternehmensrechtliche Geschäftsführung ausüben.
Ergänzung in diesem Satz: Im Zuge des Gründungszuschusses werden juristische Personen nur in der Rechtsform einer GmbH sowie FlexKapG gefördert.
Förderungsgegenstand
Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen von mindestens 1.000,- Euro durch einen Zuschuss unterstützt.
Unterstützt wird die Neugründung und die Übernahme von Unternehmen, sofern die Jungunternehmereigenschaft vorliegend ist.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 % (maximal 2.000,- Euro) der förderbaren Kosten.
Das geförderte Vorhaben ist innerhalb von 2 Jahren ab Antragstellung durchzuführen und abzurechnen. Eine Verlängerung des Vorhabenszeitraums ist gesondert zu beantragen.
Einreichung
Förderantrag stellen (bevor etwaige Bestellungen oder Auftragserteilungen durchgeführt wurden) ± ganz einfach über das WKO Benutzerkonto:
Die Antragstellung kann bereits vor der Betriebsgründung erfolgen, längstens allerdings bis drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Vollversicherungspflicht in der SVS.
Für Rückfragen wenden Sie sich direkt an Ihre Bezirksstelle.
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.