go-international: Bildungsscheck
Schulungen für das Personal von Auslandsniederlassungen – 50-prozentiger Kostenzuschuss
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern Österreichs oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sind, mit dem Ziel, Waren in das Zielland zu exportieren oder im Zielland Dienstleistungen zu erbringen bzw. Produktionsstätten zu betreiben
Förderungszweck
Gezielte Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter der eigenen Auslandsniederlassung(en) erhöhen deren Qualifikationsgrad und damit die Resilienz des österreichischen Unternehmens im In- und Ausland.
Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreichs dar.
Förderungsgegenstand
Externe Schulungskosten für das Personal in Auslandsniederlassung(en)
Ausschlussgrund
- Die De-minimis-Grenze darf nicht überschritten sein
- Substanzielle Wertschöpfung in Österreich muss gegeben sein: Importanteil von maximal 75% (Anteil von importierten Waren/Dienstleistungen in der Wertschöpfungskette) als Richtwert
Art und Ausmaß der Förderung
Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten. Maximaler Auszahlungsbetrag: 7.500,- Euro pro Unternehmen
Einreichung
Die go-international Ansprechpersonen in den Wirtschaftskammern beraten umfassend zum Förderprogramm. Anschließend wird der Antrag über das Förderkonto gestellt.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.