Aufgeklapptes Notebook auf dessen Display nebeneinander stehende Bücher zu sehen sind, nebenstehend eine weiße Tasse auf Unterteller
© Africa Studio | stock.adobe.com

Niederösterreichische Bildungsförderung

Erhöhung der berufliche Qualifikation von Arbeitskräften und Sicherung des Arbeitskräftebedarf von Betrieben

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende

Förderungszweck

Das Ziel der Bildungsförderung ist primär darauf fokussiert, Menschen in Beschäftigung zu halten. Das heißt, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Deswegen leistet das Land an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.

Förderungsgegenstand

Voraussetzungen:

  1. Folgende Personengruppen werden gefördert: Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis) Wiedereinsteiger/innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen, Personen nach Elternkarenz) Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
  2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  3. Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  4. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  5. Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
  6. Das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
  7. Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500,- Euro Förderung in Anspruch genommen werden.

Art und Ausmaß der Förderung

Förderhöhe:

Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung (max. 2.500 Euro)
bis 1.500,- Euro 80% der Kurskosten
bis 2.000.- Euro 60% der Kurskosten
bis 3.000,- Euro 40% der Kurskosten

Maßgebend ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Anmerkung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

Einreichung

Antragstellung:

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens

2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Förderzusage:

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.

Kontakt:
Amt der Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung – F3

T 02742/9005-9555
02742/9005-11230
 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8
bildungsfoerderung@noel.gv.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.