Niederösterreichische Bildungsförderung
Erhöhung der berufliche Qualifikation von Arbeitskräften und Sicherung des Arbeitskräftebedarf von Betrieben
Einstellungen
Förderungszweck
Das Ziel der NÖ Bildungsförderung ist primär darauf fokussiert, Menschen in Beschäftigung zu halten. Das heißt, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Deswegen leistet das Land NÖ an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.
Förderungsgegenstand
Voraussetzungen:
- Folgende Personengruppen werden gefördert: Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis) Wiedereinsteiger/innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen, Personen nach Elternkarenz) Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
- Das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
- Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500,- Euro Förderung in Anspruch genommen werden.
Art und Ausmaß der Förderung
Förderhöhe:
Monatliches Bruttoeinkommen | Höhe der Förderung (max. 2.500,- Euro) |
---|---|
bis 1.500,- Euro | 80% der Kurskosten |
bis 2.000.- Euro | 60% der Kurskosten |
bis 3.000,- Euro | 40% der Kurskosten |
Maßgebend ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Anmerkung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.
Einreichung
Antragstellung:
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens
2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
Förderzusage:
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung – F3
T 02742/9005-9555
02742/9005-11230
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8
M bildungsfoerderung@noel.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.