Nahaufnahmen einer Hand, die Tastatur eines Laptops mit den Fingerspitzen berührt und einen Bleistift hält. Darüber sind fünf Emojis als Grafik gelegt. Unter jedem Emoji sind Sterne. Ganz links einer, dann zwei, dann drei, dann vier, dann fünf
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Skills Schecks 2024

Transformationsoffensive – Qualifizierung

Einstellungen

Geltungsdauer:
15.04.2024 – 28.02.2025
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Digitalisierung

Förderungswerber 

Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich. Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung nicht einreichberechtigt sind.

Förderungszweck 

Mit den Skills Schecks soll Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich ein niederschwelliger Zugang zu einem Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen, digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.      
Damit eine Weiterbildung mit dem Skills Scheck gefördert werden kann, muss sie deutliche inhaltliche Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Bereiche setzen:

  • Ökologische Nachhaltigkeit: Inhaltlicher Fokus auf     
    - Technologien für den ökologischen Wandel (z.B. Wasserstoff, Photovoltaik, Elektromobilität, eFuels, Smart Grids, Wärmepumpe), und/oder     
    - den Aufbau von Managementkompetenzen und Know-How für den nachhaltigen Einsatz dieser Technologien in der Wirtschaft (z.B. Ökobilanz, Energieberatung, Kreislaufwirtschaft, ökologisches Bauen, CO2-Fußabdruck und nachhaltiges Energiemanagement).  
  • Digitalisierung: Inhaltlicher Fokus auf     
    - digitale Technologien und IT-Anwendungen (z.B. Social Media, Cloud Computing, Big Data, BIM, Website, Office-Anwendungen), und/oder     
    - den Aufbau von digitalen Anwendungskompetenzen für den Einsatz dieser Technologien und IT-Anwendungen in der Wirtschaft (z.B. Webdesign, IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik).

Die Förderung ist innerhalb dieses inhaltlichen Rahmens branchenübergreifend und technologieoffen.

Ausschlussgrund 

  • vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
  • Weiterbildungen, die keine deutlichen Schwerpunkte in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung setzen, oder diese nur geringfügig behandeln. 
  • die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
  • Beratungsleistungen
  • Produktschulungen (z.B. Softwareschulungen vom Hersteller der Software)
  • Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
  • Nachhaltigkeitsthemen ohne Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit (z.B. CSR)
  • Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Kosten der dualen Lehrausbildung
  • von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
  • Weiterbildungen im Ausland
  • Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
  • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, beispielsweise im Rahmen einer (Bildungs-)Karenz
  • Weiterbildungen, die auf rechtliche Aspekte fokussieren (z.B. NIS2, DSGVO – außer, es geht um deren Implementierung in IT-Systemen)
  • Weiterbildungen zu allgemeinen Management- bzw. Organisationskompetenzen (z.B. Projekt-, Change-, Lean-Management, Scrum, Agile)

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal € 5.000,--. Die Förderquote beträgt maximal 60% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:

  • Bei 5.000,-- Weiterbildungskosten werden 60% gefördert, also EUR 3.000.
  • Bei 8.334,-- Weiterbildungskosten werden 60% gefördert, also EUR 5.000.
  • Bei 9.000,-- Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.

In dieser Ausschreibung können pro Unternehmen max. 10 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter:in darf nur ein Skills Scheck gefördert werden.

Anmerkung 

Ansprechpartner in der FFG:

Skills Scheck
M
skills-scheck@ffg.at

Hinweis: Ausschreibungen zu bestimmten Themen und Schwerpunkten finden Sie über den Newsletter, die FFG-Webseite unter "Themen und Schwerpunkte" oder direkt beim FFG-Förderservice.

Einreichung 

Die aktuelle Ausschreibung ist von 15.04.2024 – 28.02.2025 geöffnet.

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie

 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.