Eine Person mit Mantel und Hut steht in einer Fußgängerzone und hält mit beiden Händen mehrere Einkaufstüten. Im Hintergrund sind verschiedene Gebäude
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Steiermark: Förderaktionen des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln 

Förderung für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Innovation

Förderungswerber

Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln

Förderungszweck

Gefördert werden Ausgaben für o.a. Maßnahmen im Kalenderjahr 2024 (Rechnungsdatum).

Förderungsgegenstand

Werbemaßnahmen und E-Business

  • Werbung in Printmedien bzw. Online-Werbung (Inserate in Tages-/Wochenzeitungen und Zeitschriften bzw. Werbung auf Webseiten und Social-Media-Plattformen)
  • Neuerstellung einer Homepage bzw. Erstellung eines Webshops

Weiterbildungsmaßnahmen

  • für z.B. Verkaufsseminare, Visual Merchandising Workshops, Schaufenstergestaltung usw. 

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden Domain - und Onlinegebühren bzw. diverse Werbemittel (z.B. Tragetaschen, Rollup, Drucksorten)

Art und Ausmaß der Förderung

  • Werbemaßnahmen und E-Business
    Zuschuss in der Höhe von  50 % bzw. max. € 250,--in Summe pro Unternehmen/Jahr
  • Weiterbildungsmaßnahmen
    Zuschuss in der Höhe von 50 % des Nettobetrages max. € 250,--

    Die maximale Förderhöhe für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung beträgt in Summe € 250,--pro aktives Mitgliedsunternehmen und Jahr

  • VSSÖ-Kurse werden mit € 100, -- pro Person für max. 2 Personen pro
    Unternehmen /Jahr

  • Auslandspraktika
    Zuschuss in der Höhe von max. € 350, -- pro Person für max. 2 Lehrlinge pro
    Unternehmen/Jahr

  • Die Berufsakademie „Akademische/r Handelsmanger/in“ und „MSc Handelsmanagement“
    Zuschuss in der Höhe von € 500,-- pro Lehrgang und Unternehmen

Einreichung

Mit ausgefülltem Formular (siehe Richtlinientext), Rechnungskopie; Zahlungsbestätigung sowie Nachweis der Maßnahme bis spätestens 16. Dezember 2024 bei der Wirtschaftskammer Steiermark

Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Bettina Konrad
T 0316/601-574
M 308@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.