Steiermark: Förderaktionen des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Förderung für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung
Einstellungen
Förderungswerber
Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Förderungszweck
Gefördert werden Ausgaben für o.a. Maßnahmen im Kalenderjahr 2024 (Rechnungsdatum).
Förderungsgegenstand
Werbemaßnahmen und E-Business
- Werbung in Printmedien bzw. Online-Werbung (Inserate in Tages-/Wochenzeitungen und Zeitschriften bzw. Werbung auf Webseiten und Social-Media-Plattformen)
- Neuerstellung einer Homepage bzw. Erstellung eines Webshops
Weiterbildungsmaßnahmen
- für z.B. Verkaufsseminare, Visual Merchandising Workshops, Schaufenstergestaltung usw.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden Domain - und Onlinegebühren bzw. diverse Werbemittel (z.B. Tragetaschen, Rollup, Drucksorten)
Art und Ausmaß der Förderung
- Werbemaßnahmen und E-Business
Zuschuss in der Höhe von 50 % bzw. max. € 250,--in Summe pro Unternehmen/Jahr - Weiterbildungsmaßnahmen
Zuschuss in der Höhe von 50 % des Nettobetrages max. € 250,--
Die maximale Förderhöhe für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung beträgt in Summe € 250,--pro aktives Mitgliedsunternehmen und Jahr - VSSÖ-Kurse werden mit € 100, -- pro Person für max. 2 Personen pro
Unternehmen /Jahr - Auslandspraktika
Zuschuss in der Höhe von max. € 350, -- pro Person für max. 2 Lehrlinge pro
Unternehmen/Jahr - Die Berufsakademie „Akademische/r Handelsmanger/in“ und „MSc Handelsmanagement“
Zuschuss in der Höhe von € 500,-- pro Lehrgang und Unternehmen
Einreichung
Mit ausgefülltem Formular (siehe Richtlinientext), Rechnungskopie; Zahlungsbestätigung sowie Nachweis der Maßnahme bis spätestens 16. Dezember 2024 bei der Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Bettina Konrad
T 0316/601-574
M 308@wkstmk.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.